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Internationale Markeneintragungen

die in der EU nach dem Madrider Protokoll geschützt sind, werden in Großbritannien nach dem 1. Januar 2021 nicht mehr geschützt.

Am 1. Januar 2021 sind geschützte internationale Markeneintragungen, die die EU kennzeichnen, in Großbritannien nicht mehr gültig.  

An diesem Tag werden diese Rechte sofort und automatisch durch britische Rechte ersetzt.

Wenn Sie ein bestehendes Recht besitzen, müssen Sie zu diesem Zeitpunkt nichts tun.

Vergleichbare Marke (IR) - Schaffung der vergleichbaren britischen Marke

Für alle geschützten internationalen (EU) Markenbezeichnungen erstellen wir vergleichbare britische Marken, die im britischen Register eingetragen werden.

Internationale Markeneintragungen, die in der EU nach dem Madrider Protokoll geschützt sind, werden in Großbritannien nach dem 1. Januar 2021 nicht mehr geschützt.  

Um dies zu beheben, werden wir am 1. Januar 2021 eine vergleichbare Marke (IR) in Bezug auf jede internationale (EU) Markenbezeichnung erstellen, die unmittelbar vor dem 1. Januar 2021 den Schutzstatus hat.  

Jedes neue britische Recht wird so behandelt, als ob es nach britischem Recht beantragt und registriert würde, und kann getrennt von der ursprünglichen internationalen Registrierung angefochten, abgetreten, lizenziert oder erneuert werden.

Wenn Sie die EU in Ihrer internationalen Anmeldung angegeben haben, entspricht das Anmelde- und Registrierungsdatum Ihrer vergleichbaren Marke (IR) dem Datum Ihrer internationalen Registrierung.    

Dieses Datum gilt auch für die Zwecke einer künftigen Erneuerung in Großbritannien.

Vergleichbare Marken werden für den Inhaber der internationalen Marke kostenlos erstellt, und wir stellen sicher, dass dem Rechteinhaber ein minimaler Verwaltungsaufwand auferlegt wird.

Auswirkung internationaler (EU) nachfolgender Bezeichnungen

Wenn Sie die EU in Ihrer internationalen Registrierung (IR) mehr als einmal benannt haben (z. B. in Ihrer ursprünglichen Anmeldung und durch eine später eingereichte nachfolgende Bezeichnung), erstellen wir für jede geschützte Bezeichnung eine vergleichbare Marke (IR) in der EU.       

Dies bedeutet, dass Sie nach dem 1. Januar 2021 möglicherweise mehrere vergleichbare britische Marken besitzen, die einer einzigen internationalen Registrierung entsprechen.

Wenn mehrere vergleichbare Marken aus einer einzigen internationalen Registrierung erstellt werden, ist jedes Recht unabhängig.

In allen Fällen entspricht das Anmelde- und Registrierungsdatum der vergleichbaren Marke (IR) dem Datum, an dem der Schutz in der EU gewährt wurde.    

Wurde im Rahmen eines Antrags auf internationale Registrierung eine EU- Bezeichnung erhalten, entspricht das Anmelde- und Registrierungsdatum der resultierenden vergleichbaren Marke (IR) dem Datum der internationalen Registrierung.    

Wenn jedoch der EU- Schutz durch eine spätere Benennung erlangt wurde, ist das maßgebliche Datum der resultierenden vergleichbaren Marke (IR) das Datum, an dem Ihr Antrag auf spätere Benennung im internationalen Register eingetragen wurde.    

In jedem Fall ist das Datum des Abschlusses des Registrierungsverfahrens, das für Ihre vergleichbare Marke (IR) aufgezeichnet wurde , das Veröffentlichungsdatum des EUIPO-Bulletins, das bestätigt, dass der EU- Schutz nicht verweigert wurde.    

Nummerierung einer vergleichbaren Marke

Die der vergleichbaren Marke (IR) zugewiesene Nummer entspricht den letzten 8 Ziffern der internationalen Marke (EU) mit dem Präfix UK008. Auf diese Weise können Benutzer die aus internationalen Registrierungen erstellten Rechte des Vereinigten Königreichs identifizieren und von bestehenden britischen Marken unterscheiden.  

Uns ist bekannt, dass das EUIPO zwei Nummern verwendet, um internationale (EU) Marken zu identifizieren. Bitte verwenden Sie die Nummer mit dem Präfix "W", wenn Sie nach Ihrem vergleichbaren Recht suchen, lassen Sie das "W" weg und geben Sie unser Präfix an.

Die folgenden Beispiele zeigen, wie vergleichbare britische Marken (IR) kodifiziert werden:  

WIPO

EUIPO

Vergleichbare britische Marke

917273 (keine Unterbezeichnung, keine Teilzuordnung)

W00917273

UK00800917273

917273A (keine Unterbezeichnung, teilweise Zuordnung)

W00917273A

UK0080917273A

1133775 (Unterbezeichnung, keine Teilzuordnung)

W11133775

UK00811133775

421058A (Unterbezeichnung & Teilzuordnung)

W10421058A

UK00810421058A

Ausstehende Anträge

Wenn Sie am 1. Januar 2021 eine ausstehende EU- Bezeichnung besitzen, können Sie in den neun Monaten nach Ende der Übergangsfrist, einschließlich bis zum 30. September 2021, die Eintragung einer britischen Marke beantragen und die frühere Anmeldung beibehalten Datum der anstehenden EU- Benennung.    

Wir werden nur vergleichbare Marken (IR) aus internationalen (EU) Bezeichnungen erstellen , die unmittelbar vor dem 1. Januar 2021 geschützt sind  

Die automatische Schaffung vergleichbarer Marken im Vereinigten Königreich gilt nicht für EU- Bezeichnungen, die vor dem 1. Januar 2021 beantragt wurden und zum 1. Januar 2021 keiner Schutzerklärung des EUIPO unterliegen.  

Wenn Sie zuvor einen Antrag auf Schutz einer internationalen Marke (EU) gestellt haben und eine internationale Registrierung vor dem 1. Januar 2021 haben, können Sie dieses Datum in einer britischen Anmeldung für dieselbe Marke geltend machen.

Gleiches gilt, wenn Sie EU- Schutz beantragt haben , indem Sie eine spätere Benennung beantragt haben, und diese vor dem 1. Januar 2021 im internationalen Register eingetragen wurde.  

In beiden Fällen können Sie das frühere Datum der internationalen Registrierung oder die spätere Benennung geltend machen, wenn Sie innerhalb von neun Monaten nach Ablauf der Übergangsfrist die Eintragung derselben Marke beantragen.

Wenn ein Antrag auf Schutz einer internationalen Marke (EU) oder ein Antrag auf Schutz der EU über eine spätere Benennung vor dem 1. Januar 2021 bei einem nationalen Amt eingereicht wurde, erhalten Sie möglicherweise erst nach dem 1. Januar eine Bestätigung der internationalen Registrierung oder der späteren Benennung 2021.  

In diesem Szenario können Sie immer noch das frühere internationale (EU) Datum beanspruchen, wenn Sie die Registrierung derselben Marke in Großbritannien beantragen.

Zu diesem Zweck muss die britische Anmeldung innerhalb von neun Monaten eingereicht werden, beginnend mit dem Datum, an dem die internationale Registrierung von der WIPO registriert wurde, oder bei einer späteren Benennung mit dem Datum, an dem der Antrag auf EU- Schutz in der Internationale registriert wurde Registrieren.    

Wenn beim Börsengang innerhalb eines der beiden oben genannten neun Monate eine britische Anmeldung eingereicht wird, die das frühere internationale Datum (EU) beansprucht , wird die Anmeldung nach britischem Recht geprüft.  

Unsere digitalen und Papierformulare werden dahingehend geändert, dass sie einen neuen Abschnitt für die Inanspruchnahme des früheren Datums der entsprechenden internationalen Registrierung enthalten.

Diese Anmeldungen werden als britische Markenanmeldung behandelt. Sie werden nach britischem Recht geprüft. Unter diesen Umständen gilt die Standardgebührenstruktur des Vereinigten Königreichs. Weitere Informationen zu Markengebühren finden Sie hier.  

Benutzer sollten beachten, dass internationale (EU) Marken, die vor dem 1. Januar 2021 von der EUIPO abgelehnt wurden, nicht für die Geltendmachung eines früheren Datums bei der Einreichung einer entsprechenden britischen Anmeldung verwendet werden können.

Ausstehende Anträge auf Umwandlung einer internationalen Registrierung

Wenn Ihre internationale Registrierung storniert wurde und Sie einen Antrag auf Umwandlung Ihrer internationalen Marke (EU) in eine EU -Marke gestellt haben, der zum 1. Januar 2021 noch anhängig ist, können Sie eine britische Markenanmeldung einreichen.  

Sofern Ihr Antrag innerhalb von neun Monaten nach Ablauf der Übergangsfrist bis einschließlich zum 30. September 2021 beim Börsengang eingereicht wird, können Sie das der EU- Bezeichnung zugewiesene frühere Datum geltend machen .    

Wenn die entsprechende EU- Bezeichnung zum Zeitpunkt ihrer Löschung geschützt war, ist das Datum der internationalen Registrierung das Datum, das für die britische Anmeldung beantragt werden kann.  

Wurde der EU- Schutz durch eine spätere Benennung erlangt, kann das Datum, an dem der Antrag im internationalen Register eingetragen wurde, für die britische Anmeldung beantragt werden.  

Wenn die EU- Bezeichnung zum Zeitpunkt ihrer Löschung noch nicht geschützt war, können Sie das Datum der internationalen Anmeldung geltend machen. Im Falle einer späteren Benennung können Sie das Datum geltend machen, an dem die Anfrage im internationalen Register eingetragen wurde.  

In jedem Fall können Sie, wenn Ihrer stornierten internationalen Registrierung ein Prioritätsanspruch nach dem Pariser Übereinkommen beigefügt war, dieses Datum gegen Ihre britische Anmeldung geltend machen. Dies wird wirksam, um festzustellen, welche Rechte Vorrang haben.

Deaktivieren Sie den Erhalt einer im Vereinigten Königreich vergleichbaren Marke

Wenn Sie das neue Recht nicht halten möchten, können Sie es ablehnen.

Inhaber geschützter internationaler (EU) Marken können den Erhalt einer im Vereinigten Königreich vergleichbaren Marke ablehnen. Sie können dies über denselben Opt-out-Mechanismus tun, der für Inhaber von eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmustern (RCD), internationalen Geschmacksmustern (EU) und EU -Marken vorgesehen ist.  

Wenn Sie sich abmelden möchten, müssen Sie eine kurze Mitteilung mit der Nummer der internationalen Registrierung sowie Angaben zu Personen mit einem registrierten Interesse an dem Recht einreichen.

Ein solches Opt-out hat zur Folge, dass die vergleichbare Marke (IR) so behandelt wird, als wäre sie nach britischem Recht noch nie angemeldet oder registriert worden.  

Wenn Ihre internationale Registrierung aufgrund eines späteren Schutzantrags mehr als eine EU- Bezeichnung enthält , erhalten Sie mehrere vergleichbare Marken (IR). In diesem Szenario gilt ein einziger Opt-out-Antrag für alle vergleichbaren Marken (IR) des Antragstellers. Weitere Informationen zum Opt-out finden Sie im Abschnitt dieser Geschäftsanleitung für RCDs.     

Markenspezifische Leitlinien zum Opt-out sind verfügbar. 

Erneuerungen und Restaurierungen

Für zukünftige Verlängerungen erben vergleichbare Marken (IR) , die aus einer geschützten EU- Bezeichnung erstellt wurden, die im Rahmen einer internationalen Anmeldung eingereicht wurde, das bestehende Verlängerungsdatum der entsprechenden internationalen Registrierung.    

Wenn die vergleichbare Marke aus einer späteren EU- Bezeichnung erstellt wurde, wird das Datum dieser späteren Bezeichnung zum Zweck der künftigen Erneuerung übernommen.  

Das Erneuerungsdatum des Vereinigten Königreichs für vergleichbare Marken (IR) , die einer späteren EU- Bezeichnung entsprechen, unterscheidet sich von dem Datum, das für die entsprechende internationale Registrierung angegeben ist.    

Wie bei vergleichbaren Marken, die aus EUTMs erstellt wurden, senden wir Inhaber von vergleichbaren Marken (IR), die zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem Sechsmonatszeitraum nach dem 1. Januar 2021 ablaufen sollen , Erneuerungserinnerungen .   

Es wird ein neuer Ansatz eingeführt, um vergleichbare Marken (IR) zu berücksichtigen, die innerhalb des Sechsmonatszeitraums nach dem 1. Januar 2021 ablaufen.  

Es sind auch internationale Registrierungen vorgesehen, die innerhalb der sechs Monate vor dem 1. Januar 2021 abgelaufen sind und sich noch in der späten Verlängerungsphase befinden.

Vergleichbare Marken, die nach dem 1. Januar 2021 auslaufen

Wenn Ihre vergleichbare Marke (IR) innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten unmittelbar nach dem 1. Januar 2021 abläuft, senden wir Ihnen am tatsächlichen Ablaufdatum (oder sobald dies nach diesem Datum möglich ist) eine Benachrichtigung über die Verlängerung der Erinnerung.  

Diese Mitteilung informiert Sie darüber, dass die Registrierung der vergleichbaren Marke (IR) abgelaufen ist und dass wir Ihnen eine weitere Verlängerungsfrist von sechs Monaten gewähren. Dies läuft ab dem Datum der Benachrichtigung.  

Sie sollten Folgendes beachten:

  • Dieses Verfahren entspricht der Erneuerung einer vergleichbaren Marke (IR) nach Ablauf ihres Ablaufdatums  
  • Für die „verspätete“ Erneuerung von Rechten, die innerhalb der sechs Monate nach dem 1. Januar 2021 zu irgendeinem Zeitpunkt abgelaufen sind, wird keine zusätzliche Gebühr für die verspätete Erneuerung erhoben
  • Wenn Ihre vergleichbare Marke (IR) einer späteren EU- Bezeichnung entspricht, unterscheidet sich ihr Erneuerungsdatum von dem Erneuerungsdatum, das der internationalen Registrierung zugewiesen wurde    
  • Wenn der zehnjährige Jahrestag des Datums Ihrer späteren EU- Benennung zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem 1. Januar 2021 liegt, wird dieses Datum zum Erneuerungsdatum Ihrer vergleichbaren Marke. Sie müssen es beim Börsengang noch erneuern   
  • Die Erneuerung Ihrer entsprechenden internationalen Registrierung bei der WIPO hat keinen Einfluss auf die Erneuerung der vergleichbaren Marke  
  • Wenn das Verlängerungsdatum einer internationalen Registrierung nach dem 1. Januar 2021 liegt, hat die vorzeitige Zahlung der Verlängerungsgebühr bei der WIPO an einem Datum vor dem 1. Januar 2021 keine Auswirkungen auf die vergleichbare Marke (IR).  
  • Für jede vergleichbare Marke (IR) mit einem Verlängerungsdatum, das jederzeit nach dem 1. Januar 2021 liegt, wird eine Erneuerungsmaßnahme und eine Gebühr für das Vereinigte Königreich erhoben. Dies gilt unabhängig davon, ob vor dem 1. Januar 2021 eine Erneuerungsmaßnahme für die entsprechende internationale Registrierung ergriffen wurde  
  • Wird das vergleichbare britische Recht nicht erneuert, wird es aus dem Register gestrichen, kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt gemäß den geltenden britischen Gesetzen wiederhergestellt werden

Internationale Marken, die vor dem 1. Januar 2021 ablaufen

Wir werden auch eine vergleichbare Marke (IR) aus jeder internationalen Registrierung erstellen , die in den sechs Monaten vor dem 1. Januar 2021 abgelaufen ist.  

Diese Rechte des Vereinigten Königreichs haben den Status "abgelaufen", und ihre fortgesetzte Wirkung im Vereinigten Königreich hängt von der verspäteten Erneuerung der entsprechenden internationalen Registrierung bei der WIPO ab. Sie sollten beachten Sie die folgenden : 

  • Wurde diese Registrierung verspätet erneuert und der Inhaber hat den Börsengang über eine solche Maßnahme informiert, wirkt sich die verspätete Erneuerung der internationalen Registrierung auf die abgelaufene vergleichbare Marke aus  
  • Dies bedeutet, dass die vergleichbare Marke aufgrund der verspäteten Erneuerung der internationalen Registrierung automatisch erneuert wird
  • In diesem Szenario müssen Sie keine Verlängerungsgebühren für die Verlängerung der vergleichbaren Marke (IR) zahlen, die von der internationalen Marke abgeleitet ist  
  • Wenn Ihre vergleichbare Marke (IR) einer späteren EU- Bezeichnung entspricht, erbt sie das Datum des EU- Schutzes für diese Bezeichnung. Dieses Datum wird werden verwendet für künftige Erneuerungen      

Gültigkeit des 'neuen' Ablaufdatums für Großbritannien

Das von der vergleichbaren Marke festgelegte „neue“ Verfallsdatum des Vereinigten Königreichs ist unter folgenden Umständen überflüssig:

  • wenn sich die spätere Bezeichnung der EU auf eine internationale Registrierung bezieht, die in den sechs Monaten vor dem 1. Januar 2021 abgelaufen ist und noch nicht erneuert wurde, und  
  • wo sich die internationale Registrierung noch in der späten Erneuerungsphase befindet
  • Das Ablaufdatum des Vereinigten Königreichs wird erst wirksam, wenn die entsprechende internationale Registrierung selbst bei der WIPO erneuert wurde 

Wie sich dies auf Sie auswirkt, hängt von den Daten Ihrer internationalen Registrierung und der späteren Benennung durch die EU ab . In einigen Szenarien müssen Sie möglicherweise sehr bald nach Erneuerung Ihrer internationalen Registrierung eine Verlängerungsgebühr für Großbritannien zahlen.  

Umgekehrt kann Ihre vergleichbare Marke fast zehn Jahre lang geschützt sein, bevor Ihre erste Erneuerung in Großbritannien ausgelöst wird.

Benutzer sollten beachten, dass Inhaber den Börsengang darüber informieren müssen, dass ihre entsprechende internationale Registrierung bei der WIPO verspätet erneuert wurde, indem sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden . Die Mitteilung muss innerhalb von neun Monaten nach Ablauf der Übergangsfrist eingereicht werden.     

Wenn innerhalb dieses Zeitraums keine Benachrichtigung erfolgt, wird die vergleichbare Marke (IR) aus dem britischen Register gestrichen.  

Die vergleichbare Marke (IR) wird so behandelt, als wäre sie nach britischem Recht noch nie angemeldet oder eingetragen worden. Dies ist auch dann der Fall, wenn diese internationale Registrierung verspätet erneuert wurde.  

Auswirkung von Prioritäts- und Dienstalteransprüchen

Prioritätsdatum

Ein nach dem Pariser Übereinkommen beanspruchtes Prioritätsdatum, das für die entsprechende internationale Marke (EU) erfasst wurde, wird von der vergleichbaren britischen Marke übernommen.

Das Datum dieses Prioritätsanspruchs wird wirksam, wenn das Verfahren eine vergleichbare britische Marke (IR) mit einem Prioritätsanspruch betrifft, der von der entsprechenden internationalen Bezeichnung (EU) geerbt wurde.  

Dienstalter einer Marke

Das Dienstalter ist ein Konzept, das sich aus der EU- Gesetzgebung ableitet . Sie gilt nur für EU -Marken (EUTM), von EUTM konvertierte britische Marken und internationale EU- Bezeichnungen.       

Ab dem 1. Januar 2021 gilt sie auch für im Vereinigten Königreich vergleichbare Marken, die von EUTMs oder internationalen Marken (EU) stammen, die selbst das Dienstalter einer Marke beanspruchten.  

Es ermöglicht einem Unternehmen, seine nationalen eingetragenen Marken in einer einzigen internationalen (EU) Bezeichnung (oder EUTM) zusammenzufassen.

Dies geschieht, indem die „Senior“ -Daten dieser nationalen Rechte beibehalten und gegen die internationale (EU) Bezeichnung (oder EUTM) aufgezeichnet werden.

Wenn die nationalen Marken abgegeben werden oder verfallen dürfen, hat der Inhaber die gleichen Rechte wie bei einer weiteren Eintragung der früheren nationalen Marke (n).

Das Dienstalter kann das Datum des Inkrafttretens einer bestehenden internationalen Bezeichnung (EU) bestimmen. Wir haben sichergestellt, dass Senioritätsansprüche aufgrund früherer britischer oder internationaler Marken anerkannt werden.

Das neue Gesetz stellt sicher, dass alle Dienstalteransprüche, die auf einer früheren britischen oder internationalen Marke (UK) beruhen und gegen eine internationale (EU) Bezeichnung eingetragen wurden, von der vergleichbaren britischen Marke beibehalten werden. Die Beibehaltung bestehender Prioritäts- und Dienstalterdaten in vergleichbaren britischen Marken erfolgt automatisch.

Als Inhaber eines internationalen (EU) Rechts müssen Sie uns nicht über frühere Inkrafttreten informieren. Dies liegt daran, dass Anmelde-, Prioritäts- und Dienstalterinformationen automatisch auf das neue britische Recht übertragen werden.

Das britische Antragsverfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, Prioritäts- und Dienstalterdaten für Anträge aufzuzeichnen, die einer anhängigen internationalen (EU) Anmeldung entsprechen, die innerhalb von neun Monaten nach Ablauf der Übergangsfrist eingereicht wurde.

Zertifizierungs- und Kollektivmarken

Wie bei herkömmlichen EU- Marken werden wir aus allen EU- Zertifizierungs- und Kollektivmarken, die vor dem 1. Januar 2021 beim EUIPO registriert wurden , vergleichbare britische Rechte schaffen. Zertifizierungs- und Kollektivmarken haben eine andere Funktion als herkömmliche Marken.    

Zertifizierungszeichen garantieren, dass Waren oder Dienstleistungen, die das Zeichen tragen, einem definierten Standard entsprechen oder ein bestimmtes Merkmal besitzen.

Kollektivmarken weisen darauf hin, dass die Waren oder Dienstleistungen nicht nur von einem Händler, sondern von Mitgliedern eines Handelsverbandes stammen.

Die Registrierung sowohl von Zertifizierungs- als auch von Kollektivmarken unterliegt der Genehmigung der Registrierungsbehörde für Vorschriften zur Verwendung der Marken.

Diese Vorschriften müssen Dritten zur Einsicht zugänglich sein. Wenn viele internationale (EU) Bezeichnungen als EU- Zertifizierung und Sammelzeichen behandelt werden, müssen sie in anderen Sprachen als Englisch verfasst sein.  

Wie bei herkömmlichen geschützten Marken, die die EU kennzeichnen , werden wir vergleichbare britische Rechte aus allen internationalen (EU) Marken schaffen, die im Sinne der EU-Markenverordnung als EU- Zertifizierungs- und Kollektivmarken behandelt werden und die geschützt sind unmittelbar vor dem 1. Januar 2021.   

Wir werden die Bestimmungen zur Nutzung dieser internationalen (EU) Rechte nicht automatisch in das britische Markenregister importieren.

Wir werden auch nicht verlangen, dass der Inhaber unmittelbar nach dem 1. Januar 2021 eine englische Übersetzung vorlegt. Wenn Sie stattdessen Inhaber einer vergleichbaren britischen Zertifizierung oder einer kollektiven Marke werden, werden wir Sie kontaktieren, wenn wir die Vorschriften überprüfen müssen (z. B. wo) die Marke wird verfahrensrechtlich).

Wenn die Vorschriften in einer anderen Sprache als Englisch verfasst sind, werden wir an dieser Stelle eine Übersetzung anfordern.

Das Versäumnis, übersetzte Vorschriften vorzulegen, führt zum Verlust des Rechts.

Verwendung und Ruf

Das neue Gesetz stellt sicher, dass jede Verwendung der Marke in der EU innerhalb oder außerhalb des Vereinigten Königreichs, die vor dem 1. Januar 2021 vorgenommen wurde, als Nutzung des vergleichbaren britischen Rechts gilt. 

Für eine nationale Marke kann eine ununterbrochene Dauer von fünf Jahren Nichtbenutzung im Vereinigten Königreich eine Marke anfällig für Anfechtungen machen.

Die Anwendung dieses Ansatzes auf vergleichbare britische Marken, die am 1. Januar 2021 geschaffen wurden und von denen viele internationalen (EU) Marken entsprechen, die im Vereinigten Königreich noch nie verwendet wurden, würde keinen ausreichenden Schutz für diese neuen vergleichbaren Rechte bieten.

Dies würde wahrscheinlich zu unbeabsichtigten und ungerechten Ergebnissen führen.

Um dieses Problem anzugehen, stellt das neue Gesetz sicher, dass jede Verwendung der Marke in der EU innerhalb oder außerhalb des Vereinigten Königreichs, die vor dem 1. Januar 2021 vorgenommen wurde, als Nutzung des vergleichbaren britischen Rechts gilt. 

Wenn der relevante Fünfjahreszeitraum die Zeit vor dem 1. Januar 2021 umfasst, wird die Verwendung in der EU bei der Beurteilung der Verwendung der Marke berücksichtigt.  

Wenn der Zeitraum einen Zeitpunkt nach dem 1. Januar 2021 umfasst, wird die Verwendung der vergleichbaren Marke in der EU (und außerhalb des Vereinigten Königreichs) innerhalb dieses Zeitraums nicht berücksichtigt.  

In allen Fällen wird die fünfjährige Sperrfrist durch die letzte Nutzung der entsprechenden internationalen Marke (EU) oder einer vergleichbaren Marke aktiviert.

Wenn diese Verwendung der entsprechenden internationalen Marke (EU) erfolgte und vor dem 1. Januar 2021 in der EU (innerhalb oder außerhalb des Vereinigten Königreichs) vorgenommen wurde, gilt sie für die Zwecke der vergleichbaren Marke.  

Ein ähnlicher Ansatz wird bei der Beurteilung der Reputation angewendet.

In Bezug auf die Berücksichtigung einer Zeit vor dem 1. Januar 2021 wird die Reputation der entsprechenden internationalen Marke (EU) in der EU, jedoch nicht unbedingt im Vereinigten Königreich, für die Zwecke des vergleichbaren britischen Rechts berücksichtigt.  

Deutsche Version erstellt von motionfinity zur UK-Kommunikation vom 16.04.2021

Changes to international trade mark registrations after 1 January 2021

(ohne Gewähr)

 

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